Zustiftung

"Die Liebe allein versteht das Geheimnis, andere zu beschenken und dabei selbst reich zu werden." (Clemes Brentano, 1778-1842)

Mit einer Zustiftung helfen Sie uns, das Stiftungskapital der jungen Stiftung Leben pur zu erhöhen und unsere Arbeit langfristig abzusichern. In Form einer Zustiftung eingebrachtes Vermögen bleibt nicht nur dauerhaft für den Zweck erhalten, es bringt auch für den Zustifter interessante Vorteile:

  • Die Zustiftung kann mit dem Namen des Zustifters verbunden werden - etwa über eine treuhändische Stiftung.
  • Zuwendungen können zweckgebunden oder nicht zweckgebunden erfolgen.
  • Steuerersparnis: Stifter, die eine Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung leisten - gleichgültig ob als Erstdotation in das Errichtungskapital unserer Stiftung oder als eigene Zustiftung - können diese Zuwendung über den allgemeinen Spendenabzug hinaus bis in Höhe von maximal 1 Million Euro verteilt auf insgesamt 10 Jahre als Sonderausgabe abziehen. Für zusammen veranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 2 Millionen Euro.
  • Langfristige Wirkung: Zustiftungen unterliegen dem stiftungsrechtlichen Grundsatz der Vermögenserhaltung. Sie dürfen deshalb nicht verbraucht werden. Nur aus den Kapitalerträgen dürfen Projekte im Sinne des Stiftungszweckes finanziert werden.
  • Die Erhöhung des Grundvermögens dient dem dauerhaften Erhalt des Stiftungsvermögens. Die Erhöhung der Erträge sichert so die zukünftigen Fördermöglichkeiten der Stiftung.

Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf weiterführende fachkundige Beratung:

Stiftung Leben pur
Wissenschafts- und Kompetenzzentrum
für Menschen mit Komplexer Behinderung

Garmischer Str. 35
81373 München

Tel.: 089 / 35 74 81-18
Fax: 089 / 35 74 81 81
info@remove-this.stiftung-leben-pur.de

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